18. Das Bestreben der Christen, überall sich in strenggeschlossenen bischöflichen Gemeinden zu organisieren.

Wie in jeder Stadt nur eine Gemeinde sein sollte, so sollte, wenn irgend möglich, andererseits auch jeder noch so kleine Platz anfangs seine geschlossene Gemeinde haben. Daß dies die ideale Regel gewesen ist — wenn sie auch nicht durchführbar war und sehr frühe schon durch städtische Bischöfe, die ihr ursprüngliches Gebiet auf dem Lande nicht

|80|

geschmälert sehen wollten, sowie durch andere Erwägungen durchkreuzt wurde —, habe ich (gegen Duchesne) Missionsgesch. I2, S. 373ff. gezeigt. Eine Bestätigung bietet die in c. 16ff. der sog. apostolischen Kirchenordnung enthaltene Urkunde (Texte u. Unters. II, 5, S. 7ff.): „Wenn wenige Männer sind und an einem Ort sich keine zwölf Personen befinden, die in Bezug auf eine Bischofswahl stimmfähig sind, so soll man an die Nachbarkirchen, wo eine befestigte ist, schreiben, damit von dort drei auserwählte Männer (vgl. die ἐλλόγιμοι ἄνδρες 1 Clem. 43) herbeikommen und sorgfältig den, der würdig ist, prüfen uws.” (Vom 3. Jahrhundert ab wird das Verhältnis von Stadt und Bistum [bezw. in Ägypten von νομός und Bistum] ein immer exklusiveres: wo ein Bistum, da auch eine Stadt, und umgekehrt). Die Urkunde ist auch sonst interessant, weil sie für den Bischof den guten Ruf bei den Heiden fordert, die Ehelosigkeit wünscht (wenn nicht ehelos, dann eines Weibes Mann) und ferner eine Bildung verlangt, die ihn befähigt, die Schriften auszulegen (natürlich muß er auch frei von Habsucht sein, wie das ständig verlangt wird). Presbyter müssen es mindestens zwei sein (also diese Zahl genügte unter Umständen schon!), bejahrte Leute (für den Bischof wird höheres Alter nicht verlangt), συμμύσται des Bischofs. Diakonen sollen es (mindestens) drei sein. Daß man in größeren Gemeinden die Zahl auf 7 beschränkte, ist der für das 3. Jahrhundert nachweisbar und wohl eine Folge des Anschlusses an die irrig auf Diakonen gedeutete Stelle AG 6. Unter Drei sollte aber die Zahl der Diakonen nicht hinabgehen, weil sie auch als Untersuchungsbeamte und Zeugen zu funktionieren hatten. — Christen auf dem Lande werden im 1. und 2. Jahrhundert erwähnt. Justin (Apol. I, 67) erzählt, daß sie Sonntags in die Stadt zum Hauptgottesdienst kamen. Über ihre Organisation, soweit sie nicht einfach Mitglieder der Stadtgemeinde waren, besitzen

|81|

wir erst aus dem 3. und 4. Jahrhundert urkundliche Nachrichten (s. meine Missionsgesch. I2, S. 389ff. 396 u. sonst).


Harnack, A. (1910)