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15. Verfassungsgeschichtliche Dokumente aus der Zeit von Vespasian bis Hadrian (abgesehen von den Ignatiusbriefen).

(a) Der erste Petrus- und der Jakobusbrief.

Ganz altertümlich, als hätte es Paulus geschrieben, lautet 1 Pt 4, 10f.: ἕκαστος καθὼς ἔλαβεν χάρισμα, εἰς ἑαυτοὺς αὐτὸ διακονοῦντες ὡς καλοὶ οἰκονόμοι ποικίλης χάριτος θεοῦ˙ εἴ τις λαλεῖ, ὡς λόγια θεοῦ˙ εἴ τις διακονεῖ, ὡς ἐξ ἰσχύος ἧς χορηγεῖ ὁ θεός. An den Charismen, die die Organisation begründen, nehmen alle, jeder in bestimmter Weise, teil; das Charisma soll bei jedem zu einer Diakonia werden; solches Dienen hat seine wichtigste Darstellung in dem Wortdienst einerseits und dem Dienst im engeren Sinne (dem Helfen) andererseits (man beachte, daß der Spielraum des διακονοῦντες ein weiterer ist als der des διακονεῖ). Aber in demselben Brief wendet sich der Verfasser, indem er sich selbst Sympresbyter nennt, an die Presbyter (5, 1f.). Einerseits stellt er sie (V. 5) den Jungen (νεώτεροι) gegenüber, d.h. einfach der jüngeren Generation in der Gemeinde (anders wohl AG 5, 6. 10: hier bezeichnen οἱ νεώτεροι [οἱ νεανίσκοι] eine Gruppe junger Leute im jerusalemischen Gemeindedienst, von der wir sonst nichts wissen), andererseits aber zeigt er durch seine Ermahnung, daß diese Presbyter keineswegs alle Älteren umfassen, sondern Amtsträger sind, deren Zahl also auch beschränkt sein muß. Seine Ermahnung lautet: ποιμάνατε τὸ ἐν ὑμῖν ποίμνιον τοῦ θεοῦ, μὴ ἀναγκαστῶς ἀλλὰ ἑκουσίως, μηδὲ αἰσχροκερδῶς ἀλλὰ προθύμως, μηδ᾽ ὡς κατακθριεύοντες τῶν κλήρων (κλήρων kann nur Synonym zu ποίμνιον sein, bedeutet daher die Gebiete und Gruppen innerhalb der Gemeinde, unterscheidet sich also vom späteren technischen Gebrauch), ἀλλὰ τύποι γινόμενοι τοῦ ποιμνίου˙ καὶ φανερωθέντος τοῦ ἀρχιποίμενος κομιεῖσθε τὸν ἀμαράντινον τῆς δόξης στέφανον. Ihr Amt ist die Tätigkeit

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eines Hirten, der von der Herde leben darf, der sie gezwungen, eigennützig und herrisch oder willig, in herzlicher Freudigkeit und vorbildlich regieren kann, und der einst einen besonderen Lohn zu erwarten hat. Daß bei einem so stark entwickelten lokalen Amt doch noch die Betrachtung c. 4, 10f. in Kraft bleibt, ist besonders wichtig. Presbyter (οἱ πρεσβύτεροι τῆς ἐκκλησίας) werden auch Ja 5, 14 genannt; sie sollen in Krankheitsfällen gerufen werden und den Kranken mit Gebet und einer Ölsalbung behandeln; also ist auch hier nicht an alle Alten in der Gemeinden zu denken. Außerdem werden in c. 3, 1 die Leser gewarnt, sich nicht zu dem verantwortungsvollen Lehramt zu drängen. Leider weiß man nicht, wohin der Brief gehört.

(b) Der Hebräerbrief.

Im Hebräerbrief, der wahrscheinlich nach Rom gerichtet ist, fehlen Presbyter, aber Amtsträger fehlen nicht (und der Verfasser selbst tritt den Adressaten als eine Autorität gegenüber). Sie heißen in diesem Briefe konstant ἡγούμενοι, was nicht ein Titel, sondern ein allgemeiner Ausdruck ist (vgl. AG 15, 22, wo die Propheten Silas und Judas so genannt sind, und Lc 22, 26, wo der ἡγούμενος dem διακονῶν gegenübersteht). An der Hauptstelle 13, 17 sind unzweifelhaft verantwortungsvollen Hirten gemeint (πείθεσθε τοῖς ἠγουμένοις ὑμῶν καὶ ὑπείκετε˙ αὐτοὶ γὰρ ἀγρυπνοῦσιν ὑπὲρ τῶν ψυχῶν ὑμῶν ὡς λόγον ἀποδώσοντες˙ ἵνα μετὰ χαρᾶς τοῦτο ποιῶσιν καὶ μὴ στενάζοντες); eben dieselben, wenn auch ein weiterer Kreis, sind 13, 24 zu verstehen. Dagegen muß es fraglich bleiben, ob nicht 13, 7 unter den entschlafenen ἡγούμενοι, deren die Adressaten gedenken sollen, οἵτινες ἐλάλησαν ὑμῖν τὸν λόγον τοῦ θεοῦ, ὧν ἀναθεωροῦντες τὴν ἔκβασιν τῆς ἀναστροφῆς μιμεῖσθε τὴν πίστιν — Apostel bezw. Petrus und Paulus zu verstehen sind.

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(c) Die Apokalypse des Johannes.

In der unter dem Namen des Johannes stehenden Literatur erscheinen in der Apokalypse bei der großen Thronvision Gottes (c. 4) 24 Presbyter neben ihm sitzend (ob bedeutsam für die Gemeindeverfassung?); aber in den sieben Briefen kommt zwar eine Prophetin in Thyatira vor (2, 20), von einem Gemeindeamt jedoch ist nirgendwo die Rede, und die Engel der Gemeinde dürfen nicht als Bischöfe genommen werden, wofür sie auch in der älteren Zeit niemand erklärt hat (gegen Zahn u.A.). Wichtig aber ist die Stellung des Schreibenden, des Johannes. Er erscheint tatsächlich als der Superintendent dieser Gemeinden, obgleich er sich als Bruder (1, 9) bezeichnet. Sonst kann man nur noch auf die Vorstellung von den 12 Aposteln in dem Buche (21, 14) als den 12 Grundsteinen, von den Aposteln und Propheten (18, 20), ferner auf die in Ephesus eingedrungenen falschen Apostel (2, 2) und auf den Vorleser hinweisen (1, 3), der in jeder Gemeinde vorausgesetzt wird (s. Mc. 13, 14; Mt. 24, 15).

(d) Die Johannesbriefe und das Johannesevangelium.

Der Verfasser der drei Briefe, der in dem zweiten und dritten sich ὁ πρεσβύτερος nennt und wahrscheinlich mit dem Johannes der Apokalypse identisch ist, erscheint in ihnen ebenfalls als Superintendent. Das ist in I, 2, 12ff. erkennbar, ganz deutlich aber im dritten Brief (s. Texte u. Unters. XV, 3, 1897). Der Verfasser waltet wie ein Haupt über einer größeren Anzahl von Gemeinden und regiert sie durch seine Abgesandten und durch Briefe; zugleich aber leitet er durch eben diese Abgesandten eine Heidenmission. In beiden Beziehungen aber erfährt er in einer Gemeinde einen starken Widerspruch, der sich bis zur Abweisung der Briefe und jener Missionare und bis zur Exkommunikation des Anhangs, den diese in der Gemeinde gefunden haben,

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gesteigert hat. Da der Widerspruch von einem Manne ausgeht, der (III, 9) als ὁ φιλοπρωτεύων αὐτῶν [scil. der Kirche, in der er steht] bezeichnet wird und der den Bann ausübt, so steht hier offenbar der lokale Hirte (oder einer der lokalen Hirten; denn der Adressat des Briefs und der in dem Schreiben V. 12 genannte Demetrius scheinen seine Kollegen zu sein) im Kampf mit dem die Rechte eines General- und Missionssuperintendenten in Anspruch nehmenden Verfasser. Wir haben also hier das Beispiel eines flagranten Zusammenstoßes der durch den Presbyter repräsentierten pneumatischen Universal- und Missionsorganisation mit der lokalen Organisation. (Hierzu ist die Schilderung der Stellung und Tätigkeit des Johannes bei Clemens Alex., Quis dives 42 zu vergleichen: ἐπειδὴ ... μετῆλθεν ἐπὶ τὴν Ἔφεσον, ἀπῄει παρακαλούμενος καὶ ἐπὶ τὰ πλησιόχωρα τῶν ἐθνῶν, ὅπου μὲν ἐπισκόπους καταστήσων, ὅπου δὲ ὅλας ἐκκλησίας ἁρμόσων, ὅπου δὲ κλήρῳ ἕνα γέ τινα κληρώσων τῶν ὑπὸ τοῦ πνεύματος σημαινομένων, gleich darauf ist von dem καθεστὼς ἐπίσκοπος einer Stadt die Rede). Im Johannesevangelium endlich werden die Apostel vor Überhebung in ihrem Amte gewarnt (13, 13ff.), aber, wie es scheint, nicht vor Überhebung über die Gemeinde, sondern vor Überhebung untereinander und gegenüber ihrem Meister Christus. Sonst ist nur noch die Stelle bemerkenswert (21, 15ff.), in der dem Petrus in feierlicher Weise das allgemeine Hirtenamt übertragen wird. Mt. 16, 18 ist dazu zu vergleichen.

(e) Die Pastoralbriefe.

In den Pastoralbriefen erscheinen Timotheus und Titus als Stellvertreter des Apostels während seiner Abwesenheit, soweit Stellvertretung hier möglich ist. Sie sollen auf die rechte Lehre sehen (gegenüber Irrlehren), προσέχειν τ. ἀναγνώσει, τ. παρακλήσει, τ. διδασκαλίᾳ (I, 4, 13), sollen Beamte umsichtig einsetzen und die Gemeinde bezw. die Gemeinden

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als Superintendenten pflegen. Nach II, 2, 2ff. soll Timotheus die Lehre, die er vom Apostel überliefert erhalten hat (διὰ πολλῶν μαρτύρων), zuverlässigen Männern, die geschickte Lehrer zu werden versprechen, weiter überliefern; er selbst soll sich aber als geistlicher Krieger nicht in weltliche Händel mischen, um so weniger, als er berechtigt ist, von seinem Amte zu leben (wie der Apostel selbst, s. 1 Ko 9, 7). Nach dem Titusbrief werden neben „Alten” (Bejahrten, πρεσβύται) und bejahrten Frauen, deren Standespflichten gegenüber den jungen Frauen und Männern (αἱ νέαι, οἱ νεώτεροι) fast wie Amtspflichten erscheinen (2, 2ff.), besondere Presbyter erwähnt, die Titus auf der Insel κατὰ πόλιν einsetzen (καθιστάναι) soll (1, 5ff.). Nachdem die ihnen nötigen Qualitäten aufgezählt sind (darunter ἀνέγκλητος und μιᾶς γυναικὸς ἀνήρ), wird fortgefahren: δεῖ γὰρ τὸν ἐπίσκοπον ἀνέγκλητον εἶναι ὡς θεοῦ οἰκονόμος, und nun folgt noch eine Fülle von Qualitäten. So wie der z.T. tautologische Text lautet, erscheint der Bischof als identisch mit dem Presbyter, muß also auch pluralisch verstanden werden; aber es fragt sich, ob die V. 7-9 nicht eine Interpolation sind (V. 6 schließt mit ἀνυπότακτα, und V. 10 beginnt mit ἀνυπότακτοι). In diesem Fälle ist die Verordnung wahrscheinlich auf einen monarchischen Bischof zu deuten. Im ersten Timotheusbrief werden „Alte” (Bejahrte, hier aber πρεσβύτεροι), bejahrte Frauen, junge Männer und junge Frauen, wie im Titusbrief, als besondere Gemeindestände unterschieden (5, 1f.), dazu Witwen und solche Witwen, denen eine Gemeindefunktion übertragen ist (5, 9f.) und die ihren Unterhalt aus der Gemeindekasse empfangen (5, 16). Außerdem haben aber die Gemeinden eingesetzte Presbyter, und in Bezug auf die guten (καλῶς προεστῶτες), namentlich aber auf die lehrfähigen, wird angeordnet, daß sie eine doppelte Ration erhalten sollen (5, 17). Auch soll eine Klage gegen sie nur angenommen werden, wenn zwei oder drei Zeugen

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vorhanden sind (5, 19). Außer diesen Anordnungen steht aber (3, 1-13) noch ein langer Abschnitt, der von der Qualitäten des Bischofs und der Diakonen handelt und mit den Worten eingeleitet ist: εἴ τις ἐπισκοπῆς ὀρέγεται, καλοῦ ἔργου ἐπιθυμεῖ (man kann und darf also das Bischofsamt erstreben). Unter den Qualitäten des Bischofs, die mit den im Titusbrief geforderten fast identisch sind, ist neben μιᾶς γυναικὸς ἀνήρ besonders φιλόξενος, διδακτικός, ἀφιλάργυρος, τοῦ ἰδίου οἴκου καλῶς προιστάμενος und die Forderung, auch bei den Heiden ein gutes Zeugnis zu haben, hervorzuheben. Die Qualitäten der Diakonen sind denen des Bischofs ähnlich (ob 3, 11 auf die Frauen der Diakone geht oder auf die Diakonissen?). Es steht mit diesem Abschnitt wie mit dem parallelen des Titusbriefes. Wahrscheinlich ist er interpoliert (c. 3, 14 schließt an 2, 15 an); in diesem Fall ist er auf einen monarchischen Bischof mit seinen Diakonen zu deuten (V. 2 ὁ ἐπίσκοπος, V. 8 διάκονοι). Ist er nicht interpoliert, so ist der Bischof = die Bischöfe = die eingesetzten Presbyter.

(f) Der erste Clemensbrief.

Aus dem ersten Clemensbrief empfangen wir endlich eine, nicht nur eine beiläufige und abgerissene, sondern eine absichtliche, zusammenhängende und umfangreiche Kunde über Verfassungsverhältnisse. Daß der Brief ein Gemeindeschreiben ist, aus Rom stammt und sicher datiert werden kann, macht seine Mitteilungen um so wertvoller. Aber die Konstatierung tatsächlicher Verhältnisse ist mit geschichtlichen Urteilen und einer Theorie verbunden, die nicht gleich sicher sind. Anlaß des Briefes ist die Erhebung eines Teils der korinthischen Gemeinde (der „Jüngeren”), auf Anstiften weniger Rädelsführer gegen die anderen; die Erhebung hat bereits zur Absetzung von untadeligen Gemeindebeamten geführt, die von den Römern mißbilligt wird. Tatsächlich ist folgendes: a) Die Gemeinde zerfällt in Presbyteroi und

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„Junge”; jenen gebührt Ehrerbietung (1, 3; 3, 3; 21, 6). b) Von diesen Presbytern (als Bejahrten) sind „die Leitenden” (ἡγούμενοι, προηγούμενοι: 1, 3; 21, 6; in ältester Zeit für die römische Gemeinde auch sonst nachweisbare Gesamtbezeichnung aller Leitenden, s. oben Hebr u. Hermas, Vis. II, 2; III, 9) zu unterscheiden, denen Gehorsam gebührt. c) Unter diesen Leitenden faßt der Brief von c. 40 an solche ins Auge, die den Gottesdienst zu leiten hatten, sei es, weil dem Verf. dies als das Wichtigste erschien (bezw. es auch das Wichtigste war), sei es, weil sich der Streit um die Kultusordnung gedreht hat. Diese Leitenden nennt der Verf. dreimal „Bischöfe und Diakonen”, ihr Amt „ἐπισκοπή” (42, 4f.; 44, 1. 4). d) Es sind eingesetzte (καθιστάνειν 42, 4-5; 43, 1; 44, 2f.; 54, 2) Beamte, die als seit vielen Jahren bei allen wohlbezeugte (44, 3) und schließlich feierlich geprüfte Männer (44, 2) von erlesenen Männern unter der Zustimmung der ganzen Kirche (44, 3) eingesetzt worden sind. e) Ihre Funktion der ἐπισκοπή ist ganz wesentlich oder primär kultischer Dienst (προσφέρειν τὰ δῶρα 44, 4, προσφορὰς καὶ λειτουργίας ἐπιτελεῖσθαι 40, 2, προσφορὰς ποιεῖν 40, 4; λειτουργία in c. 44 abwechselnd mit ἐπισκοπή gebraucht). f) diese Beamten, von denen jüngst ein Teil abgesetzt worden ist, führen 44, 5 auch den Titel „Presbyter” (die Stelle entscheidet, weil sie die verstorbenen Vorgänger der abgesetzten Bischöfe und Diakonen „προοδοιπορήσαντες πρεσβύτεροι” nennt; nicht entscheidet 47, 6 und 57, 1, weil hier οἱ πρεσβύτεροι die Bejahrten [wie 1, 3; 3, 3; 21, 6] bezeichnen kann), und 54, 2 sind sie unter den καθεσταμένοι πρεσβύτεροι mindestens einbegriffen. g) Trotz der hohen Bedeutung der Amtspersonen liegt ideell und letztlich die Gewalt bei der Herde selbst (τὸ ποίμνιον, s. 16, 1; 44, 3; 54, 2; 57, 2), bezw. dem πλῆθος (54, 1: ποιῶ τὰ προστασσόμενα ὑπὸ τοῦ πλήθους). h) Die Existenz eines monarchischen Bischofs für Korinth ist ausgeschlossen. i) Der Verf. des Briefes schreibt im

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Namen der römischen Gemeinde und verläßt diese Haltung niemals; die römische Gemeinde sendet auch nicht Personen nach Korinth, die sie als Kleriker bezeichnet, sondern als ἄνδρας πιστοὺς καὶ σώφρονας, ἀπὸ νεότητος ἀναστραφέντας ἕως γήρους ἀμέμπτως ἐν ἡμῖν (63, 6). Dies sind die tatsächlichen Verhältnisse; es folgt aus ihnen, daß die Bischöfe und Diakonen, die stets zusammen genannt werden und deren gemeinsame Funktion ἐπισκοπἠ oder λειτουργία heißt, als καθεσταμένοι πρεσβύτεροι wahrscheinlich zu den ἡγούμενοι gehören; aber keineswegs folgt, daß diese Kultusbeamten allein die ἡγούμενοι sind, vielmehr können noch andere, nicht genannte Gruppen zu diesen gehören (nicht einmal das ist sicher, daß alle καθεσταμένοι πρεσβύτεροι Bischöfe oder Diakonen sind). Außer dem Dargestellten bringt die römische Gemeinde in ihrem Brief aber noch eine Theorie und geschichtliche Behauptungen in Bezug auf das Kultusamt. Erstlich bringt sie c. 40ff. die Theorie, daß die alttestamentlichen Kultuseinrichtungen, also auch die bestimmten Ordnungen: Hoherpriester, Priester, Leviten, Laien, vorbildlich für die christliche Gemeinde seien (Hoherpriester = Christus, Priester = Bischöfe, Leviten = Diakonen) — fraglich ist, ob im Sinne des Verf. der Terminus „ὁ λαϊκός” dem Vorbild angehört oder dem christlichen Nachbild. Da sich aber ὁ λαϊκός in der LXX nicht findet, so ist letzteres wahrscheinlich; Näheres über Laien und Klerus s.u. —; damit ist der verhängnisvolle erste Schritt vollzogen, das Wesen des kirchlichen Amts nach dem jüdischen zu deuten (eine gewisse Vorbereitung liegt in 1 Ko 9, 9 und 1 Ti 5, 18). Das war, soviel wir wissen, etwas Neues — zumal da hervorgehoben wird 41, 3, daß die Verletzung der Kultusgesetze im AT den Tod nach sich ziehe!! —, und die römische Gemeinde ist sich auch mit Stolz bewußt, daß ihr eine neue Erkenntnis geschenkt sei (41, 4: ὁρᾶτε, ἀδελφοί, ὅσῳ πλείονος κατηξιώθημεν γνώσεως,

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τοσούτῳ μᾶλλον ὑποκείμεθα κινδύνῳ). Zweitens behauptet sie, die Einsetzung von Bischöfen und Diakonen sei — mit eben diesen Ambtsbezeichnungen — im AT geweissagt, indem sie (42, 5) die jesajanischen Worte: δώσω τοὺς ἄρχοντάς σου ἐν εἰρήνῃ καὶ τοὺς ἐπισκόπους σου ἐν δικαιοσύνῃ also verfälscht: καταστήσω [dies ist auch term. techn., s.o.] τοῦς ἐπισκόπους αὐτῶν ἐν δικαιοσύνῃ καὶ διακόνους αὐτῶν ἐν πίστει. Drittens erzählt sie, die Apostel, die ebenso von Christus gesandt seien wie Christus von Gott, hätten als Missionare überall ihre Erstbekehrten nach geistlicher Prüfung (vgl. 1 Ti 3, 10) als Bischöfe und Diakonen (τῶν μελλόντων πιστεύειν) eingesetzt. Endlich behauptet sie, „unsere” Apostel (hier vielleicht nicht die Zwölf, sondern Petrus und Paulus, s. c. 5) hätten durch Offenbarung Jesu Christi vorausgesehen, daß sich Streit um das ὄνομα der ἐπισκοπή erheben werde; deshalb hätten sie sich nicht nur mit jener Einsetzung begnügt, sondern auch die Anordnung hinzugefügt, daß nach dem Abscheiden der ersten Beamten andere erprobte Männer ihren Dienst übernehmen sollten. Wie man sieht, ist hier von apostolisch-bischöflicher Succession nicht die Rede (überhaupt nicht von Succession); wohl aber wird die Fortdauer des Amts auf apostolische Anordnung zurückgeführt — der Streit muß sich also darum gedreht haben, ob das Amt überhaupt fortbestehen soll; es war also kein Streit um den monarchischen Episkopat, ob er sein oder werden solle; denn dieser Episkopat stand überhaupt nicht zur Frage. Wer die Beamten einzusetzen hat, darüber war ebensowenig Streit wie über die Natur des Amts.

(g) Der Hirt des Hermas.

Der Clemensbrief läßt für die römische Gemeinde (nicht für die korinthische) immerhin die entfernte Möglichkeit offen, daß dort ein monarchischer Bischof existierte, und daß eben der Schreiber des Briefes der monarchische

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Bischof ist (in diesem Falle müßte man freilich annehmen, daß die römische Gemeinde von ihren eigenen Verfassungsverhältnissen absieht und sich in die ganz andersartigen korinthischen versetzt, was natürlich ganz unwahrscheinlich ist). Allein diese Möglichkeit wird durch Hermas ausgeschlossen, der ebenfalls in Rom geschrieben hat und dessen Werk succesive im Lauf des ersten Drittels des 2. Jahrhunderts entstanden ist. Es ist nicht viel, was Hermas zur Verfassungsgeschichte bietet, und das Wenige ist auch nicht durchweg deutlich, aber einiges ist doch von hohem Belang. (1) Hermas denkt im Unterschied von Clemens in erster Linie an die Gesamt- und nicht and die Lokalgemeinde. Deshalb sieht er die Apostel und Lehrer in den Vordergrund, die nach Sim. IX, 15. 16. 17. 25 einer vergangenen Generation angehören, von denen aber noch Vis. III, 5 und Mand. IV, 3 noch etliche leben. Die Propheten erwähnt er bei diesen kirchengrundlegenden Betrachtungen nicht (Sim. IX, 15 sind die alttestamentlichen gemeint); warum ist schwer zu sagen (s. Mission und Ausbreitung I2, S. 284ff.), da er sich Mand. XI sehr eingehend mit den wahren und falschen Propheten beschäftigt und selbst Prophet ist. (2) In Vis. III, 5 verknüpft er die Gesamtorganisation mit der lokalen (wie im Epheserbrief) und bildet nun die Reihe ἀπόστολοι, ἐπίσκοποι, διδάσκαλοι, διάκονοι, d.h. die lokale Organisation ist ihm in den Bischöfen und Diakonen gegeben; er stellt jene aber, um sie zu ehren, voor die Lehrer. Die Zusammenstellung „Bischöfe und Diakone” findet sich (aus zufälligem, aber ersichtlichem Grunde umgekehrt geordnet) noch einmal Sim. IX, 26. 27. Ihre vornehmste Aufgabe ist als uneigennützige Männer, die Witwen und Waisen zu pflegen sowie die Armen; ihr Dienst heißt διακονία und λειτουργία. (3) In Vis. II, 2, 6 werden die προηγούμενοι τῆς ἐκκλησίας ermahnt, ihre Wege in Gerechtigkeit zu berichtigen — man kann unter ihnen (s. 1 Clem.) nur jede Art

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von Leitenden verstehen —, und in Vis. III, 9, 7 erhalten sie noch eine verschärfte Mahnung; zugleich aber werden ihnen die πρωτοκαθεδρῖται ausdrücklich hinzugefügt. Wer diese sind, ist leider nicht angegeben (nach Mand. XI, 1 sitzt der Pseudoprophet auf der Kathedra, und nach Mand. XI, 12 strebt er nach der πρωτοκαθεδρία). Man wird dem Ausdruck, da er neben dem so allgemeinen Ausdruck οἱ προηγούμενοι steht, eine weite Bedeutung geben müssen (höhnisch ist er nicht): alle sind gemeint, die, sei es als Propheten oder Lehrer oder in einer verwandten Eigenschaft, dem πλῆθος (Mand. XI, 9) als Belehrende gegenüberstehen. Ob der Verf. nur das Streben nach der πρωτοκαθεδρία verurteilt oder den Gedanken einer πρωτοκαθεδρία selbst, ist nicht ganz klar; indessen ist ersteres wahrscheinlicher und wird auch nicht durch Sim. VIII, 7, 4 widerlegt; denn auch hier spricht der Verf. seine Mißbilligung nicht gegen die πρωτεῖα als solche aus, sondern gegen die, οἳ ἔχουσι ζῆλόν τινα ἐν ἀλλήλοις περὶ πρωτείων καὶ περὶ δόξης τινός˙ πἀντες οὖτοι μῶροί εἰσιν, ἐν ἀλλήλοις ἔχοντες ζῆλον περὶ πρωτείων. Immerhin ist in Rücksicht auf den kommenden monarchischen Episkopat die Tatsache des ζῆλος περὶ πρωτείων wichtig (vgl. 3 Joh. 3: ὁ φιλοπρωτεύων), und nichts hindert, die Streitenden unter den ἐπίσκοποι zu suchen. (4) An zwei Stellen ist von Presbytern die Rede: in Vis. II, 4, 2 fragt die Kirche den Hermas, ob er ein gewisses Büchlein schon den Presbytern gegeben habe. Auf seine Verneinung hin wird ihm gesagt, daß er es in dieser Stadt μετὰ τῶν πρεσβυτέρων τῶν προϊσταμένων τῆς ἐκκλησίας lesen solle, und in Vis. III, 1 wird er in einem symbolischen Vorgang belehrt, daß es noch würdigere Personen in der Kirche gebe als die Presbyter, nämlich die Märtyrer. Leider läßt sich nach diesen kurzen Worten schlechterdings nicht feststellen, wie sich die Presbyter zu den Bischöfen und Diakonen verhalten (dasselbe gilt von den einmal genannten ποιμένες, die für die Schafe

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verantwortlich sind, Sim. IX, 31, 6, wer sind sie? Presbyter oder Bischöfe?). Wo die Einen genannt sind, fehlen die Anderen. Augenscheinlich gehören die πρεσβύτεροι οἱ προϊστάμενοι τῆς ἐκκλησίας so ausschließlich der Einzelgemeinde an, daß er sie dort nicht brauchen kann, wo er der Gesamtkirche oder der Einzelgemeinde als Projektion der Gesamtkirche gedenkt. Aber mehr läßt sich nicht sagen. Das Verhältnis beider Gruppen bleibt dunkel. (5) Schließlich gedenkt Hermas, wo er von der Verbreitung jenes Büchleins (s.o.) spricht, eines Clemens und einer Grapte. Jener soll das Büchlein εἰς τὰς ἔξω πόλεις schicken; denn das sei sein Auftrag (ἐκείνῳ γὰρ ἐπιτέτραπται), diese soll aus demselben die Witwen und Waisen ermahnen. Gemeint ist wahrscheinlich der Schreiber des ersten Clemensbriefes; aber auch wenn man in dem Begründungssatz eine für Clemens nicht nur ad hoc bestehende, sondern ständige Beauftragung erkennt, kann man in ihm schlechterdings nicht einen monarchischen Bischof sehen, sondern nur einen, sei es auch besonders angesehen, Beamten (Presbyter? Bischof?) für die Korrespondenz. Die Existenz eines monarchischen Bischofs ist sowohl durch den Plural οἱ πρεσβύτεροι οἱ προϊστάμενοι τῆς ἐκκλησίας (in der einen Gemeinde Rom) wie auch durch den Plural ἐπίσκοποι ausgeschlossen.

(h) Die Apostellehre.

Die „Apostellehre” hat es, wie Hermas, fast durchweg mit der Gesamtkirche und mit der Einzelgemeinde als ihrer Auswirkung zu tun. Eben deshalb beschäftigt sie sich so eingehend mit dem Wirken der Apostel, Propheten und Lehrer, deren Wirken sie noch voraussetzt, wenn sie auch schon Anordnungen trifft für den Fall, daß Propheten und Lehrer der Einzelgemeinde fehlen (9 und 10, 1-6 im Vergleich mit 10, 7; 13, 4; 15, 1). Die Hochschätzung dieser λόγον λαλοῦντες ist eine ungeheure (sie sollen wie der Herr

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geehrt werden; ὅθεν γὰρ ἡ κυριότης λαλεῖται, ἑκεῖ κύριός ἐστιν, 4, 1; den Propheten zu kritisieren, ist eine unvergebbare Sünde 11, 7). Obgleich der Stand der Propheten schon schwere Anzeichen von Korruption bietet (11, 7-12), so ändert das nichts an der ihnen gebührenden Hochschätzung und an den materiellen Leistungen, die die Gemeinde ihnen (sogar vor den Armen, 11, 4) schuldet; denn — so schreibt der Verf. (13, 3) — „die Propheten sind eure Hohenpriester”. Zum zweiten Male begegnet uns hier der Rekurs auf das alttestamentliche Priesteramt (s.o. bei 1 Clem.). In c. 14 kommt der Verf. auf den Sonntagsgottesdienst und die feierliche θυσία. In diesem Zusammenhang sagt er (15): χειροτονήσατε οὖν ἑαυτοῖς ἑπισκόπους καὶ διακόνους ἀξίους τοῦ κυρίου, ἄνδρας πραεῖς καὶ ἀφιλαργύρους καὶ ἀληθεῖς καὶ δεδοκιμασμένους˙ ὑμῖν γὰρ λειτουργοῦσι καὶ αὐτοὶ τὴν λειτουργίαν τῶν προφητῶν καὶ διδασκάλων˙ μὴ οὖν ὑπερίδητε αὐτούς˙ αὐτοὶ γὰρ εἶσιν οἱ τετιμημένοι ὑμῶν μετὰ τῶν προφητῶν καὶ διδασκάλων. Diese Worte sind besonders kostbar: (1) Fassen sie Bischöfe und Diakonen eng zusammen — von Presbytern ist weder hier noch überhaupt im Buche die Rede —, (2) lassen sie durch die Verknüpfung dieser Personen mit der θυσία ihre Funktion primär als kultische erscheinen (s. 1 Clem.), (3) bestimmen sie ihre Qualitäten so, daß man erkennt, daß ihre Funktionen sich auch auf persönliches Wirken und auf Finanzsachen beziehen, (4) besagen sie, daß diese Beamte (im Unterschied von Aposteln, Propheten und Lehrern) von der Gemeinde bestellte (also lokale Beamte) sind, (5) lehren sie, daß das λόγον λαλεῖν an sich nicht zu ihren Funktionen gehört, daß aber diese λειτουργία (bei dem Mangel von Propheten und Lehrern) auf sie überzugehen anfängt, (6) endlich zeigen sie, daß an sich ein großer Abstand zwischen Propheten und Lehrern einerseits und Bischöfen und Diakonen andererseits besteht, daß man sich aber vor Unterschätzung dieser (als gewählter Beamter)

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hüten soll, da sie nunmehr den Dienst jener, nämlich die Wortverwaltung, leisten.

(i) Der Polykarpbrief.

Der Polykarpbrief ist an die Gemeinde zu Philippi adressiert. Welche Verfassung er für Smyrna an die Hand gibt, darüber s. später. In Philippi setzt er keinen monarchischen Bischof voraus, sondern eine kollegiale Verwaltung. Ermahnt werden zuerst die Männer (4, 1), dann die Weiber (4, 2), dann die Witwen (4, 3), dann die Diakonen (5, 2), dann die νεώτεροι (5, 3), dann die Jungfrauen (5, 3c.), dann die πρεσβύτεροι (6). Bei den νεώτεροι heißt es, daß sie den Presbytern und Diakonen ὡς θεῷ καὶ Χριστῷ gehorsam sein sollen. Hier müßte der monarchische Bischof genannt sein, wenn es einen solchen in Philippi gegeben hätte. Aber auch die an die Presbyter gerichteten Mahnungen schließen ihn aus; denn diese werden als eine kollegiale Einheit vorgestellt, zugleich aber in den Forderungen, die an sie gestellt werden, als der Stand, der in fast allen denkbaren Beziehungen die Fürsorge und Verwaltung hat; denn reichhaltiger und vielseitiger ist keine der auch auf uns gekommenen Qualitäten-Zusammenstellung für Gemeindebeamte als diese (nur der Gottesdienst, nicht aber die Finanzverwaltung fehlt). Höchst auffallend aber ist, daß sie nicht „Bischöfe” heißen, bezw. daß der Name „Bischöfe” überhaupt in dem ganzen Brief fehlt (s. dagegen den Brief des Paulus an die Philipper). Man könnte versucht sein anzunehmen, daß die Ermahnung an die Bischöfe vor der an die Diakonen ausgefallen sei, da die Voranstellung dieser höchst auffallend ist; aber eine andere Erklärung liegt näher: dadurch, daß Polykarp nach den Diakonen von den νεώτεροι gehandelt hat, hat er sich veranlaßt gesehen (vgl. 1 Pt., 1 Clem.), alle Ermahnungen, die er nun noch den Leitenden geben will, unter dem Gesamttitel „οἱ

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πρεσβύτεροι” zu stellen (man beachte auch, daß er die Ermahnungen an die Diakonen und die an die νεώτεροι je mit ὁμοίως einleitet, dann aber einfach mit καὶ οἱ πρεσβύτεροι fortfährt). Das Fehlen der Bischöfe ist also zufällig: sie stecken, zusammen mit den Bejahrten und den Ehrenpersonen überhaupt, in den πρεσβύτεροι. Ein bestimmter Presbyter (Valens) wird c. 11 genannt; er hat einer aus Habsucht stammenden Verfehlung wegen seine Stelle verloren („qui presbyter factus est aliquando apud vos”). Bestimmteres über die Verfassung ergibt sich daraus nicht. Doch ist es nicht gleichgültig, daß ein mit der ökonomischen Verwaltung betrauter Beamter — denn das muß man nach der Art seiner Verfehlung annehmen — hier „Presbyter” genannt wird und daß er seine Stelle verloren hat.

Hiermit sind die wichtigsten Quellenstellen aus der Zeit von Vespasian bis Hadrian, mit Ausnahme der Ignatiusbriefe, erschöpft.


Harnack, A. (1910)