Dombois, H.

Vorwort

1955

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Vorwort

 

Die Evangelische Forschungsakademie Christophorusstift in Hemer (Westfalen) hat im Jahre 1950 die Klärung der Fragen in Angriff genommen, die durch den Gleichberechtigungsgrundsatz des Artikels 3 des Bonner Grundgesetzes für die Gesetzgebung aufgeworfen worden sind. Sie hat zunächst von Privatdozent Landgerichtsrat — jetzt Bundesrichter am Bundesverwaltungsgericht — Dr. Bettermann (Hagen) eine Gesamtübersicht über die erforderlichen Gesetzesänderungen erarbeiten lassen. Diese Denkschrift konnte leider wegen zeitbedingter Schwierigkeiten nicht gedruckt werden; sie ist mit einem theologischen Vorwort von Professor D. Schumann als „Denkschrift Schumann-Bettermann” im Umdruck verbreitet worden und wurde als solche vielfach in der Literatur zitiert. Aus jener Initiative ist dann die vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland bestellte „Eherechtskommission der Evangelischen Kirche in Deutschland” entstanden, die seither unter Vorsitz von Professor D. Schumann die Fragen der Familienrechtsreform gutachtlich bearbeitet und zu den verschiedenen Regierungsentwürfen Stellung genommen hat. Diese Gutachten sind zwar wiederholt von interessierten Zeitschriften abgedruckt worden; eine zusammenfassende Veröffentlichung hat bisher jedoch nicht stattgefunden. Später dehnte sich das Arbeitsgebiet auch auf die Frage des Eheschließungsrechts aus. Als im Herbst 1953 die politische Erörterung über die Frage der obligatorischen Zivilehe sich scharf zuspitzte, hat das Christophorusstift den erstenTeil der Untersuchungen der Eherechtskommission über Grundlage und Geschichte des Eheschließungsrechtes als Band VI der Schriftenreihe „Glaube und Forschung” unter dem Titel „Weltliche und kirchliche Eheschließung” im Benehmen mit der Eherechtskommission herausgegeben. Dieser Band hat lebhaftes Interesse und freundliche Aufnahme gefunden. Die sachkundige Kritik hat nicht übersehen, daß er der Ergänzung bedürfte.

Mit dem vorliegenden Band VIII wird unter dem Gesamttitel „Familienrechtsreform” zweierlei dargeboten: der zweite Teil der geschichtlichen und systematischen Untersuchungen zum Eheschließungsrecht und eine Zusammenfassung der Kommissionsgutachten zur Familienrechtsreform im engeren Sinne, nebst einem Teil der vorausgehenden Referate und einige ergänzende Materialien. Unter diesen erscheint uns der Hinweis auf die entsprechenden Gesetzgebungsfragen in der Deutschen Demokratischen Republik besonders wichtig. Es konnte damit ein gewisser Überblick über die Gesamtarbeit

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zum Familienrechtsgesetz gegeben werden, der auf Vollständigkeit keinen Anspruch erhebt.

Die Arbeit an diesen Fragen stand unter dem beherrschenden Eindruck, daß auf Grund schwerwiegender Versäumnisse der Vergangenheit die Vorarbeiten fast völlig fehlten und deshalb die Grundlagen für die Beurteilung in der Hauptsache erst wieder freigelegt werden mußten. Diese Sachlage und die immer stärker hervortretende Vielschichtigkeit des Gegenstandes erforderte eine planmäßige und kontinuierliche Bemühung. Jeder Teilnehmer wird sich gern der fesselnden und erregenden Verknüpfung von Theologie und Rechtswissenschaft, gesetzgeberischer Erwägung und gerichtlicher Erfahrung erinnern, die sich hier vollzog. Den Sachverständigen und Referenten, die sich zur Verfügung stellten, sind wir zu großem Dank verpflichtet.

Für die einzelnen Beiträge sind die Verfasser allein verantwortlich. Soweit es sich um offizielle Stellungnahmen handelt, ist dies aus der Fassung ersichtlich.

 

Hemer, im Dezember 1954

Hans Adolf Dombois