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Erster Teil: Geschichte der Quellen und Literatur der reformierten Verfassungslehre.
Nähere Bestimmung der Aufgabe: Ausschluss des Zwinglianismus S.
3, — des Anglikanismus S. 5. Beschränkung auf den Calvinismus S.
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1. Calvins Werke — 6
2. Die Genfer Kirchenverfassung — 7
3. Neuenburg — 8
4. Das Waadtland — 9
5. Die Hugenottenkirche in Frankreich S. 10. — Die organischen
Artikel S. 12. — Die Eglise libre S. 14.
6. Die Kirche von Béarn — 15
7. Die Kanalinseln (Iles de la Manche) — 15
8. Die Niederlande S. 16 — Die Synode zu Wesel S. 17. — Die
Synode zu Emden S. 18. — Die vier Nationalsynoden S. 19. — Die
neuere Verfassung S. 20.
9. Schottland S. 21. — John Knox S. 21. — Die Westminstersynode
S. 22. — Die Beschlüsse des General Assembly S. 23. — Die freie
Kirche S. 24. — Die United Presbyterian Church S. 25.
10. Die englische Kirche und der Presbyterianismus — 25
11. Irland — 27
12. Polen — 27
13. Ungarn und Siebenbürgen — 28
14. Deutschland S. 28. — Die reformierten Gemeinden am
Niederrhein und Oberrhein S. 29, — in den Nassauischen Landen S.
32, — in der Pfalz S. 32, — in Lippe S. 32, — in Bremen S. 33, —
in Ostfriesland S. 33, — in Brandenburg-Preussen S. 35, — in
Bayern S. 37.
15. Die reformierten Fremdengemeinden S. 38, — die
Hugenottengemeinden S. 40, — die Konföderation der reformierten
Gemeinden in Niedersachsen S. 42, — in Württemberg S. 43, — in
Frankfurt a/M. S. 44.
16. Nordamerika — 45
1. The Presbyterian Church of the United States — 46
2. The Cumberland Presbyterian Church — 48
3. The Presbyterian Church in the United States (Southern)
— 48
4. The United Presbyterian Church of North America — 49
5. The Reformed Church (German) in the United States —
52
6. The Reformed Church (Dutch) in America — 53
17. Der Kongregationalismus oder Independentismus — 55
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Zweiter Teil: Darstellung der Grundsätze reformierter Kirchenverfassung.
I. Der reformierte Kirchenbegriff — 59
1. Die Begriffe sichtbare und unsichtbare Kirche gehen in
einander über S. 60.
2. Die Kirche ist nicht sowohl Heilsanstalt als Heiligungsanstalt
S. 64. — Bedeutung der Kirchenzucht S. 65
3. Die Kirche ist nicht blos gottesdienstliche Gemeinschaft,
sondern überhaupt ein sozialer Organismus S. 67.
4. Die Kirche ist nicht sowohl Anstalt als Genossenschaft S. 69.
— Die Prädestinationsidee S. 71. — Der aktive Charakter der
reformierten Frömmigkeit S. 72. — Die Covenants S. 73. — Prinzip
des Voluntarismus S. 76. — Ersetzung des Begriffs der Parochie
durch den der Gemeinde S. 79.
5. Die Kirche ist die Gemeinde („Gemeindeprinzip”) S. 80.
6. Die Kirche ist ein eigenes Lebensgebiet, ein Organismus für
sich S. 86. — Verwandtschaft des reformierten und des
naturrechtlichen Kirchenbegriffs S. 88.
II. Die Bedeutung der Verfassung für die Kirche — 89
Die Notwendigkeit einer Verfassung für die Kirche S. 89. — Sinn
des Calvinismus für Ordnung und Gesetzmässigkeit S. 90. — Nur die
richtig verfasste Kirche ist die Kirche Christi S. 91. — Die
Verfassung der Kirche jus divinum? S. 91.
III. Das Formalprinzip der reformierten
Kirchenverfassung — 95
Die Schriftmässigkeit der rechten Kirchenverfassung S. 95. —
Abschwächung des Prinzips der Schriftmässigkeit S. 99. —
Rationaler Charakter des Calvinismus S. 100. — Der urchristliche
Charakter der rechten Kirchenverfassung S. 100. — Ableitung der
kirchlichen Ämter aus der hl. Schrift S. 102.
IV. Das Materialprinzip der reformierten
Kirchenverfassung — 105
Der Ausschluss jeglicher menschlicher Herrschaft in der Kirche
und die Alleinherrschaft Christi ist das Materialprinzip der
reformierten Kirchenverfassung S. 105. — Verhältnis des
Luthertums zu dieser These S. 108. — Abneigung des Calvinismus
gegen jegliche Hierarchie S. 109, — gegen das landesherrliche
Kirchenregiment S. 109, — gegen den Patronat S. 110.
V. Die Garantieen gegen die Verletzung des Materialprinzips
der reformierten Kirchenverfassung — 112
1. Die Träger der kirchlichen Ämter sind Diener Christi S. 112. —
Die Auffassung der kirchlichen Kollegialbehörden als Gerichtshöfe
S. 115.
2. Die Träger der kirchlichen Ämter sind einander grundsätzlich
gleich S. 117. — Abneigung des Calvinismus gegen ein ständiges
kirchliches Aufsichtsamt S. 119. — Collegium qualificatum S. 120.
— Auch die Gemeinden sind einander gleich S. 121.
3. Kollegiale Behandlung aller wichtigeren Sachen S. 122.
4. Beiziehung der Laien zur Regierung der Kirche als Gegengewicht
gegen die Geistlichen S. 123. — Kontrolle der Ältesten durch die
ganze Gemeinde S. 126.
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5. Der gottesdienstliche Charakter der Sitzungen und Versammlungen der Presbyterien und Synoden S. 128.
VI. Die reformierten Presbyterien und Synoden verglichen mit
den modernen — 130
Die Presbyterien — 130
1. Moderne Motivirung des Ältesteninstituts S. 130. — Calvinische
Begründung desselben S. 133.
2. Die rechtliche Stellung der Ältesten S. 134. — Ihr Erklärung
aus dem modernen Repräsentativprinzip S. 134. — Kritik derselben
S. 139. — Bestellung der kirchlichen Amtsträger S. 143. —
Erweiterte Gemeindevertretung neben dem Presbyterium S. 145. —
Die Gemeindeversammlung S. 147. — Qualifikation zum Ältestenamte
S. 147. — Pflichten der Ältesten als einzelner S. 148. —
Verhältnis der Presbyterien zum Pfarrer S. 149.
3. Aufgabe und Wirkungskreis des Ältesteninstituts S. 153.
Die Synoden — 157
1. Ihre Zusammensetzung S. 157.
2. Ihre rechtliche Stellung S. 161. — Exkurs über die Genesis des
Instituts des landesherrlichen Synodalmitglieder S. 163 Anm.
1.
Ergebnis der Vergleichung: die modernen Presbyterien und Synoden
sind etwas anderes als die reformierten Einrichtungen gleichen
Namens S. 167.
VII. Staat und Kirche nach reformierten Grundsätzen —
174
Auf den ersten Anblick scheint der Calvinismus über Staat und
Kirche nicht anders zu denken als das Luthertum S. 174. — Bei
schärferer Betrachtung ergibt sich aber eine Verschiedenheit des
Calvinismus in diesem Punkte S. 176. — Das normale Verhältnis von
Staat und Kirche ist nach reformierter Anschauung die Theokratie
S. 177. — Der politische Charakter des Calvinismus S. 179. —
Herabdrückung der Bedeutung des Staats S. 182. — Die lutherische
Dreiständelehre widerstreitet der reformierten Denkweise S. 184.
— Wenn die theokratische Ordnung nicht durchzuführen ist, dann
ist der Calvinismus für Trennung von Staat und Kirche S. 190. —
Die Entstehung der freien Kirche des Waadtlandes S. 194. — Die
Entstehung der freien Kirche Schottlands S. 197. — Der Grundsatz
der Trennung von Staat und Kirche ist im Gebiete des reformierten
Protestantismus entsprungen und hat hier seine eigentliche Heimat
S. 201. — Die moderne Anschauung von Staat und Kirche ist von der
reformierten beeinflusst, wenn auch in Deutschland nicht ohne
Weiteres mit ihr identisch S. 203.