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Eine Darstellung der „Verfassung der evangelischen Kirche in ihrer geschichtlichen Entwicklung” muß mit einer Darlegung der Grundanschauungen der Reformatoren beginnen. Diese sind nicht nur für das historische Werden von Bedeutung, sondern bilden auch die Leitsterne für moderne Bildungen. Im Anschluß hieran wird die tatsächliche Entwicklung geschildert: das Eingreifen der Obrigkeit, die Visitationen, die Ausbildung des landesherrlichen Kirchenregiments, der Abschluß der Verfassung im 16. Jahrhundert; hierbei konnten Material und Ergebnisse der bis jetzt erschienenen Bände meiner Ausgabe der Evangelischen Kirchenordnungen reiche Verwertung finden. Besonderes Gewicht wird auf die Schilderung des landesherrlichen Regiments gelegt. Es folgt die Klarlegung der Ausbildung der einzelnen kirchlichen Organe (der Konsistorien, der Superintendenten) und der Verfassung der Einzelgemeinden, sowie der Betätigung des Laienelements auf niederen und höheren Verwaltungsstufen. Eine Erörterung der Lehren des Naturrechts in ihrem Einflüsse auf das kirchliche Rechtsleben schließt sich an. Nachdem die Verfassung der reformierten Kirche nach den Idealen Calvins und nach ihrer tatsächlichen Entwicklung dargestellt ist, wird die Gestaltung der Verfassung in der Neuzeit in großen Zügen geschildert und mit einer kurzen Darlegung des Zusammenschlusses der protestantischen Landeskirchen geschlossen. Die zweite Auflage sucht die reichhaltige Literatur, welche in der Zwischenzeit erwachsen ist, insbesondere über die Anschauungen Luthers und über das vorreformatorische Landeskirchentum, sowie das große neu erschlossene Quellenmaterial, insbesondere der beiden neuen Bände der von mir besorgten Ausgabe der evangelischen Kirchenordnungen, zu verwerten. An den Ergebnissen brauchte nicht viel geändert zu werden.