Dombois, H.

Vorwort des Herausgebers

1956

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Vorwort des Herausgebers

 

Mit der vorliegenden Schrift veröffentlicht das Christophorus-Stift im Rahmen seiner Schriftenreihe „Glaube und Forschung” zum erstenmal eine Untersuchung, die nicht unmittelbar aus seiner eigenen Arbeit entstanden ist. Der Verfasser gehört jener Generation an, die erst nach langer Kriegsteilnahme zum Studium kam. 1951 wurde seine, von Professor E. Schwinge als Dissertation veranlaßte Schrift der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Marburg vorgelegt, die sie ausgezeichnet beurteilte. Von geringfügigen Umstellungen des Verfassers im Text abgesehen, wird sie hier in sachlich unveränderter Fassung vorgelegt. Nur das Literaturverzeichnis wurde um Hinweise auf das neuere Schrifttum zum Thema ergänzt, um es als Arbeitsmaterial wieder voll nutzbar zu machen.

In der lebhaften rechtsphilosophischen Bewegung der Nachkriegszeit fehlt es nicht an Darstellungen, welche eine Übersicht über die Problemlage und den Diskussionsstand ermöglichen, wohl aber an einer entschlossenen erkenntnistheoretischen Sichtung und Kritik. Diese große Lücke behindert die fruchtbare Weiterführung des Gesprächs; ihre Ausfüllung wird hier energisch und mit Glück in Angriff genommen. Verdienst und Ertrag der Schrift scheint uns dabei besonders darin zu liegen, daß hier auf der Ebene der Erkenntniskritik eine erste Verbindung zwischen Rechtswissenschaft und moderner Naturwissenschaft hergestellt und zugleich der theologische Grundcharakter der Probleme sehr deutlich herausgearbeitet worden ist. In dieser Sicht und Arbeitsrichtung ist eine unmittelbare Verbindung mit den Aufgaben des Christophorus-Stiftes gegeben; wir haben daher die Initiative ergriffen, um die Schrift durch den Abdruck in unserer Veröffentlichungsreihe einem größeren Leserkreis zugänglich zu machen. Der altere Jurist würde vielleicht geneigt sein, die Darstellung stärker mit dem Material seiner Rechtserfahrung zu füllen. Die unverbrauchte Schärfe des Blicks aber bestimmt in erster Linie den Rang — und auch den Reiz — der vorliegenden Arbeit, der wir die verdiente Beachtung wünschen.

Die Aufgabe, „die Fiktion des autonomen Wissenschaftsbegriffs und dementsprechend auch den Naturrechtsgedanken von der Wurzel her zu destruieren”, um zugleich der traditionellen, eben aus der gleichen Wurzel stammenden Gegenposition des Rechtspositivismus bzw. Relativismus zu entgehen, ist groß genug, um hier auf den zweiten Schritt, die positive Entfaltung des gezeigten Ansatzes zu verzichten. Das so bereinigte Feld wartet jedoch auf die Bestellung.

 

Hemer, im Herbst 1955

Dr. Hans Dombois