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Der Titel der Untersuchung soll das Problem nennen, das angeschnitten, nicht etwa gelöst ist.
Der Theologischen Fakultät der Georg-August-Universität in Göttingen, die die Arbeit im Jahre 1958 als Dissertation annahm, gilt mein besonderer Dank. Und ich weiß mich vorab den Herren Professoren D. Ernst Käsemann, D. Otto Weber und D. Ernst Wolf verpflichtet, die mich an die Probleme herangeführt haben.
Herrn Professor D. Ernst Wolf, dem Herausgeber der Reihe, gebührt mein Dank auch für die Aufnahme des Buches in die „Forschungen.” Der Hessischen Lutherstiftung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Französisch-reformierten Gemeinde in Frankfurt am Main, deren Pfarrer ich bin, danke ich auch an dieser Stelle für ihre Beiträge zur Deckung der Druckkosten.
Die wichtigere Literatur seit dem Jahre 1958 habe ich mit berücksichtigt; leider war dies nicht mehr mit dem jüngsten Aufsatz W. Maurers möglich, der sich mit „R. Sohms Ringen um den Zusammenhang zwischen Geist und Recht in der Geschichte des kirchlichen Rechts” (in: ZevKR, 8, 1961, S. 26-60) befaßt, und auf den ich hier ausdrücklich hinweise.
D.S.