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Die beiden ersten der hier veröffentlichten Vorträge wurden am 3. Oktober 1946 auf einer Juristentagung der Evangelischen Akademie in Bad Boll gehalten. Der zweite von ihnen ist im Sommer 1947 von der Studienabteilung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Genf als Manuskript vervielfältigt und einem weiteren Kreis vorgelegt worden.
Der dritte Vortrag wurde auf einer Freizeit der Evangelischen Studentengemeinden Freiburg, Mainz und Tübingen am 3. September 1947 gehalten.
Der gemeinsame Grundgedanke dieser Studien ist die Überzeugung, daß eine evangelisch-christliche Rechtsbegründung allein von der Weisung des Wortes Gottes her geschehen kann, die uns im Hören auf die Heilige Schrift und im tätigen Bekennen geschenkt wird. Sie sind insofern eine Fortführung der in den Aufsätzen „Kirche und Recht” (Die Furche, 1936, S. 352 f.) und „Zur rechtlichen Neugestaltung der Kirche” (Junge Kirche, 1936, S. 1072 f.) ansatzweise ausgesprochenen Gedanken.
Freiburg i.Br., 21. Dezember 1947
E.W.