Schluß

Einen Schluß wollen wir nicht formulieren — denn alles, was hier geschrieben wurde, ist nichts als eine Einleitung!

Der uns gesetzte Rahmen umschloß lediglich eine theologische Untersuchung, die bis zur Grenze des Konkreten vorstieß und dann das Weitere offen ließ. Wir konnten daher aus dieser Untersuchung keine unmittelbaren rechtlichen Folgerungen ziehen, weder im Bereich der Rechtsgrundsätze, noch in demjenigen des modernen positiven Rechtes. Auf gar keinen Fall war die Absicht, ein Rechtssystem vorzulegen; dies wäre dann ja auch lediglich ideologisch gewesen. Die tatsächliche Arbeit kann von den theologischen Gegebenheiten aus nur am Einzelnen vorgenommen werden: es geht darum, bestimmt umgrenzte Fragen und bestehenden Gesetze ins Bewußtsein zu ziehen, im Tatsächlichen zu erfassen und kritisch zu beleuchten.

Ehe aber eine solche Arbeit in Angriff genommen wird, ist eine weitere theologische Voruntersuchung erforderlich, die sich an die vorliegende anschließen sollte: das Problem ist dabei der Inhalt des göttlichen Rechtes, d.h. es geht um die theologische Erforschung der Recht, die Gott der menschlichen Person zuerkennt, damit sie der von Gott ihr gegebenen Berufung nachkommen kann, und der Institutionen, die Gott für den Menschen geschaffen hat. Diese Untersuchung könnte nur rein theologische vorgenommen werden; denn sie muß von der Offenbarung ausgehen, wie sie in der Zeit ihre schriftliche Bezeugung gefunden hat und wie sie heute, von Menschen, die ebenfalls in der Zeit leben, empfangen und ergriffen wird. Wir können daher niemals bis zum Wesen der dem Menschen zuerkannten Rechte oder zum Wesen der Institutionen vordringen. Wir können sie nie erschöpfend erfassen. Wir vermögen lediglich, in der Offenbarung ihre Gestalt zu ergreifen und in unserer Zeit diese Gestalt in Erscheinung treten zu lassen. Die theologische Arbeit könnte also hier von den gegenwärtige Rechtsproblemen nicht getrennt werden.

So bleiben wir also an der Grenze des etwa Nutzbringenden stehen; wir können lediglich einen Ausgangspunkt zu ermitteln und eine Methode zu skizzieren versuchen!

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„So spricht der Herr: haltet inne, was menschlichen Rechtes ist, und erfüllet, was göttlichen Rechtes; denn mein Heil kommt ohne Verzug, und meine Gerechtigkeit verzieht nicht, sich zu offenbaren ...” (Jes. 56, 1). Diese Jesajastelle faßt im Grunde alles zusammen, was wir gesagt haben. Sie ist eine Mahnung an alle. Weil das Heil verkündigt, weil Jesus Christus gekommen ist, so muß notwendig ein Recht verwirklicht und ihm Gehorsam geleistet werden. Weil Jesus Christus alles erfüllt hat, so ist der Mensch berufen, in der Gerechtigkeit zu leben. Aber weil Gott dem Menschen noch Zeit läßt zum Leben, weil alles, was gesagt ist, im Futurum steht — freilich, was nicht zu vergessen ist, im hebräischen Futurum, bei dem also vorausgesetzt ist, daß das Handeln schon begonnen hat! —, darum soll der Mensch die Zeit der Geduld auskaufen, um sein Leben zu ordnen und zugleich, um das Heil zu erkennen (das ist ihm möglich kraft des Todes, der Auferstehung und der Himmelfahrt Jesu Christi). Und schließlich, weil Gott sagt: „Ohne Verzug”, darum müssen wir wissen, daß wir in den „letzten Zeiten” leben, daß wir drängende Aufgaben zu erfüllen haben, daß auch die Herausarbeitung des Rechtes eine solche drängende Aufgabe ist und daß sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ende der Zeiten steht. Um der Gerechtigkeit Gottes willen, die da kommt, sollen wir unser Recht aufbauen, das da ist!

 

Schema Israel! Kirche, merke auf!