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Vorwort

 

Die Evangelische Landeskirche Kurhessen-Waldeck hat die Vierhundertjahrfeier ihrer beiden grundlegenden Ordnungen, der Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung und der Kasseler Kirchenordnung, im Frühjahr 1939 nicht nur durch eine Kirchliche Woche in Kassel und einen Kirchlichen Gemeindetag in Ziegenhain, sondern auch durch ihren ersten Allgemeinen Pfarrerkonvent gefeiert. Bei dieser Gelegenheit sind die Ausführungen gemacht worden, die hier in erweiterter Fassung vorgelegt werden. Die ursprüngliche Form des Vortrags ist noch daran erkennbar, daß die eigentliche Darstellung sehr knapp die Ergebnisse zusammenfaßt, während die Anmerkungen nicht nur die quellenmäßigen Belege bieten, sondern auch das Hauptthema vielfach umschreiben und ergänzen.

Eigentlich sollte die Arbeit noch im Jubiläumsjahr 1939 erscheinen. Der Ausbruch des Kriges und ein mehrmonatlicher Kriegsdienst des Verfassers haben das unmöglich gemacht. Mit den äußeren Schwierigkeiten hängt es auch zusammen, daß die Entwicklung, die Butzers Gedanken über die Konfirmation bis 1538 genommen haben, nicht lückenlos nachgewiesen werden konnte. Wer sich einmal um das weit zerstreute Schrifttum des Straßburger Reformators bemüht hat, wird das verständlich finden; inzwischen steht zu hoffen, daß die Heimkehr der „wunderschönen Stadt” hier Besserung schaffen wird. Wenn nur die Hauptumrisse der butzerischen Konfirmation richtig getroffen sind, dann werden spätere Ergänzungen des Materials das Resultat nur bestätigen können.

Die Untersuchung ist dem verehrungswürdigen Altmeister der hessischen Kirchengeschichtsschreibung gewidmet. Er hat schon 1897 „zur Geschichte der Konfirmation” einen entscheidenden und für die hessische Kirche besonders wichtigen Beitrag geleistet. Möge er in der vorliegenden Arbeit ein Zeugnis dafür erblicken, daß die von ihm in so reicher Fülle ausgestreuten Anregungen weiter fortwirken. Und möge die kirchliche Praxis bald die richtigen Folgerungen aus den geschichtlichen Erkenntnissen ziehen.

 

Caldern bei Marburg, im August 1940.

W. Maurer.