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Die folgenden Ausführungen sind durch Vorträge veranlaßt, die ich über staatliches und kirchliches Recht auf der Tagung des Apologetischen Seminars zu Wernigerode im Oktober 1918 gehalten habe. Ich habe sie auf Wunsch in Buchform ausgearbeitet, um die einschlägigen Betrachtungen im gleichen Sinne, wie die dortige mündliche Rede, weiteren Kreisen zugänglich zu machen.
In der Sache kam es darauf an, ein in sich zusammengefaßtes Ganzes zu bieten. Die Erörterung mußte darum manches aus Theorie und Praxis, was diesem oder jenem Leser geläufig sein dürfte, zur Lösung der Kernfragen unseres Themas als Hilfsmittel heranziehen.
Einige Literaturangaben, von denen aus weiter eindringende Untersuchung geführt werden kann, finden sich am Schlüsse der Schrift mitgeteilt.