Dombois, H.

Vorwort

1956

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Vorwort

 

Die Betheler Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (1949) hat nach Referaten von Prof. Delekat und Prof. Vogel über „Kirche, Recht und Rechtsbewußtsein” eine Arbeitstagung von Theologen und Juristen über die christliche Begründung des Rechts veranlaßt, die im Mai 1949 in Göttingen stattgefunden hat. Ihre Ergebnisse sind in der kleinen Schrift „Kirche und Recht” (Verlag Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen) veröffentlicht worden. Die theologische Diskussion der gleichen Fragen setzte sich dann in der deutschen und der ökumenischen Naturrechtskonferenz von Treysa 1950 fort. Seither hat eine gesamtkirchliche Bearbeitung nicht mehr stattgefunden. Dagegen sind zahlreiche Veröffentlichungen auf diesem Arbeitsgebiet erfolgt, welche in sehr verschiedene Richtungen gingen und den in Göttingen erzielten Consensus zum wesentlichen Teil aufzulösen schienen. Die Sache selbst aber verbot es, sich wechselseitig aus dem Gespräch zu entlassen. Die Evangelische Forschungsakademie Christophorusstift in Hemer hat daher die Initiative zur Fortsetzung und Erneuerung der Göttinger Arbeitsgemeinschaft ergriffen und zu einer Sitzung vom 4. bis 6. Januar 1955 im Hause Hemer eingeladen. An ihr namen teil:
Staatssekretär Bleibtreu, Düsseldorf
Staatsanwalt a. D. Dr. Dombois, Hemer
Professor D. Gloege, Jena
Pfarrer Dr. Reinhard Mumm, Minden
Oberkirchenrat Hans Jörg Ranke, Bonn
Professor Dr. Ulrich Scheuner, Bad Godesberg
Professor Dr. Horst Schrey, Tübingen
Professor D. Dr. Friedrich Karl Schumann, Hemer — Münster
Gerichtsassessor Dr. Helmut Simon, Düsseldorf
Professor D. Ernst Wolf, Göttingen

Infolge zahlreicher Erkrankungen und kurzfristiger Verhinderungen war die Zahl der Anwesenden leider nur klein. Doch konnte durch die Identität der Referenten und die Zusammensetzung des Kreises die Kontinuität zu Göttingen gewahrt und das Gespräch durch die Kleinheit der Teilnehmerzahl intensiviert werden.

Sachlich ging es zunächst darum, eine Übersicht über die wissenschaftliche Erörterung seit Göttingen zu gewinnen und kritisch zu ihren Ergebnissen Stellung zu nehmen. Sodann galt es, darüber hinaus einen weiterführenden Ansatz für die Betrachtung zu gewinnen. Dies ist

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nach der Überzeugung des Kreises in dem Problembereich der Institutionen gelungen. Diese Blickrichtung war schon in Göttingen gegeben gewesen, dort aber nicht weiter verfolgt worden. Sie war inzwischen in besonderem Maße in der mit dem Christophorusstift verbundenen Arbeit der Eherechtskommission der Evangelischen Kirche in Deutschland hervorgetreten. Die Entwicklung dieser Fragestellung auf dem besonderen und besonders geeigneten Gebiet des Eherechts ist aus einer Reihe von Abhandlungen in den Sammelbänden „Weltliche und kirchliche Eheschließung” (Glaube und Forschung Bd. VI, Gladbeck 1953), „Familienrechtsreform” (Glaube und Forschung Bd. VIII, Witten 1955) ersichtlich.

Im Auftrag des Arbeitskreises übergebe ich hiermit die Referate und Arbeitsergebnisse in derselben Form der Öffentlichkeit, wie es nach Göttingen in der eingangs erwähnten Schrift geschehen ist. Auszugsweise ist ein Aufsatz „Das Problem der Institutionen und die Ehe” aus dem Band „Familienrechtsreform” angefügt. Es ist beabsichtigt, die Arbeit am Beispiel einer einzelnen Institution, etwa des Staates, weiterzuführen, sobald die Stellungnahme der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zu den bisherigen Ergebnissen sichtbar geworden ist.

Hemer, im April 1955

Hans Dombois