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Übersicht über die Entwicklung der Gesetzgebung zur Familienrechtsreform

1949

Bonner Grundgesetz (Artikel 3, 6, 117).

1950

Deutscher Juristentag, Frankfurt a.M.
Thesen von Professor Dr. Ulmer, Heidelberg.

1950

Denkschrift des Bundesjustizministerium über die zur Anpassung des geltenden Familienrechts an den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes) erforderlichen Gesetzesänderungen.
(Denkschrift Hagemeyer — drei Teile).

1952

Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts und über die Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete des Familienrechts (Familienrechtsgesetz).
(Drucksache Nr. 3802 des Bundestages, I. Wahlperiode).

1952

Änderungsvorschläge des Rechtsausschusses und des Ausschusses für innere Angelegenheiten des Bundesrates und informatorische Vorabstimmung des Bundesrates in seiner 92. Sitzung am 26. 9. 1952.

1952

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Familienrechts an Artikel 3, Abs. II GG., vom Rechtspolitischen und Frauenausschuß der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands entwickelt und vom Parteivorstand gebilligt.

1952

(239.) Plenarsitzung des Bundestages am 27. 11. 1952.

1953

Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts.

1953

Antrag der Fraktion der Freien Demokratischen Partei des Bundestages (Drucksache 112 des Bundestages II. Wahlperiode) mit Entwurf eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts und über die Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete des Familienrechts.

1954

(15.) Plenarsitzung des Bundestages am 12. 2. 1954.

1954

Entwurf eines Familienrechtsgesetzes in der Deutschen Demokratischen Republik.